Drohnenvermessung - unsere Leistungen aus der Luft
Im Rahmen von Vermessungsflügen erstellen wir Luftbildaufnahmen aus einer Höhe von bis zu 100 m über Grund. Nach einer Kette von Auswertungen bieten wir unseren Kunden die Ergebnisse in verschiedenen Formaten an. Zu den Ergebnissen zählen:
- Orthophotos
- 3D-Punktwolken
- Lagepläne
- Georeferenzierte Luftbilder
- Digitale Geländemodelle und digitale Oberflächenmodelle
Auf Grund der dieser Fülle an Ergebnissen gibt es eine Reihe von möglichen Einsatzgebieten der Drohnenvermessung.
- Inspektion
- Massenermittlung
- Beweissicherung
- Planung
Wir fliegen mit Verantwortung!
Wir sind in dem Besitz einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis gem. § 21a LuftVO, da unsere Drohne eine Startmasse von 2 kg nicht überschreitet. Natürlich ist diese Drohne wie gesetzlich gefordert haftpflichtversichert und gekennzeichnet. Bei unseren Flügen für die 3D-Auswertung bewegt sich die Drohne nach einem vorprogrammierten Bildflugplan und wird dabei ununterbrochen von unserem Piloten überwacht. Jede Befliegung wird in unserem Flugbuch dokumentiert.
Wir fliegen nach den gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen!
Für Vermessungszwecke wurden uns Ausnahmen von Betriebsverboten für unbemannte Flugsysteme genehmigt. Haben Sie weitere Fragen dazu? Sprechen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns.
Datenschutzrechtliche Aspekte
Ja, wir machen Fotos aus der Luft. Diese sind jedoch lediglich das Ausgangsprodukt für eine Reihe von Auswertungen. In einem ersten Schritt werden die Fotos rechnerisch überlagert und ein Gesamtbild des überflogenen Gebiets entsteht.
In den Fotos wird automatisch nach Punkten gesucht, die in mehreren Fotos identisch sind. Für diese Punkte werden 3D-Koordinaten bestimmt. Jedem dieser 3D-Punkte wird die Farbe des Fotos zugewiesen, so dass eine farbige 3D-Punktwolke entsteht, welche die Struktur des Geländes und der aufstehenden Objekte widerspiegelt.
Personen sind in dieser Punktwolke nicht erkennbar!
Diese Punktwolke bildet die Grundlage für alle weiteren Auswertungen, so dass in allen dreidimensionalen Endprodukten keine Personen erkennbar sind.
Ja, es ist möglich, dass Nachbargrundstücke in ein paar Luftbildern zu sehen sind.
Für die Auswertung der Drohnenbefliegung wird jedoch der Arbeitsbereich in der Punktwolke festgelegt, so dass eventuell aufgenommene Gegenstände von Nachbargrundstücken aus der Auswertung ausgeschlossen werden.
Nachbargrundstücke sind nicht Bestandteil der Vermessungsergebnisse!