Gebäudeeinmessung in NRW- erforderlich bei jedem Neubau
Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder sich durch einen Umbau der Grundriss verändert hat, dann sind Sie verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung vornehmen zu lassen! Nach allen erforderlichen Umbaumaßnahmen müssen Eigentümer nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG-NRW) eine Einmessung beantragen.
Unser Vermessungsbüro führt für Sie die Gebäudeeinmessung in NRW durch!
Ziel der Gebäudeeinmessung in NRW ist eine lückenlose Basisaufnahme für das Liegenschaftskataster. Das Kartenwerk kann nur seinen vollständigen Zweck erfüllen, wenn alle Einmessungen darin verzeichnet sind.
Das Liegenschaftskataster ist nicht nur Grundlage für private und amtliche Informationssysteme, sondern auch bei:
- Städteplanung für neue Baugebiete
- Wirtschaft (Ver- und Entsorgungsbetriebe)
- privatem Rechtsverkehr (Hypotheken)
- Rettungs- und Einsatzplänen (Polizei, Krankenwagen etc.)
- und vielem mehr