Grundstücksteilung in Hörstel und Umgebung- Wir vermessen Ihr Eigentum
Eine Grundstücksteilung wird dann vorgenommen, wenn Eigentümer einen Teil verkaufen oder verschenken möchten. Auch im Zuge von Erbschaftsregelungen müssen neue Grenzen gebildet werden. Die Vermessung des Grundstücks kann allerdings nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur „ÖbVI“ oder dem Katasteramt durchgeführt werden - das ist eine der Voraussetzungen für den Eigentumsübergang.
Damit im Grundbuch die Grundstücksteilung erfolgt, muss ein neues Flurstück gebildet werden. Das Grundstück wird zunächst genau vermessen, mit den Dokumenten beim Katasteramt verglichen und schließlich im Auftrag des Eigentümers geteilt und markiert. Ist das Grundstück bereits bebaut, benötigen Sie für die Teilung zudem die Genehmigung der Baubehörde.